Events Im Forum Overlay

AGB

1.         Geltungsbereich

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen Mieter*in und Vermieter (zukünftig „Events im Forum“ genannt) und gelten durch die Buchung als vom/von Mieter*in anerkannt.

2.         Zustandekommen von Verträgen, Dauer der Buchungen

Die Buchung ist fix, sobald folgende Punkte erfüllt sind:

– Der*die Mieter*in schickt das Angebot unterschrieben an Events im Forum zurück

– Events im Forum bestätigt schriftlich die Buchung

-50 % der Gesamtsumme sind angezahlt.

Reservierte Räume stehen Ihnen zur vereinbarten Veranstaltungszeit zzgl. 2 Stunden vorher/nachher zum Aufbau/Abbau zur Verfügung.

3.         Stornokosten nach Vertragsabschluss

            –   25 % nach Buchung

            –   50 % bis 4 Wochen vor Veranstaltungszeitpunkt

            – 100% bis 2 Wochen vor Veranstaltungszeitpunkt

4.         Rechte und Pflichten des*der Mieters*in:

4.1 Durch die Benützung der Räume darf keine Veränderung der Mietsubstanz erfolgen (keinerlei Bohrungen, Dekoration muss sich rückstandslos entfernen lassen).

4.2 Der *die Mieter*in haftet für alle evtl. Schadensersatzansprüche seitens Events im Forum oder Dritten.

4.3 Das Rauchen im Gebäude ist untersagt.

4.4 Der *die Mieter*in ist verpflichtet, eine öffentliche Veranstaltung, die mit Musik oder Aufführungen verbunden ist, den Verwertungsgesellschaften bzw. der Künstlersozialkasse zu melden. Die Kostenbeiträge leistet der *die Mieter*in.

4.5 Der *die Mieter*in ist verantwortlich bzgl. der Zugänglichkeit für Rettungs- und Feuerwehreinsätze. Fluchtwege sind freizuhalten und der Zugang sicherzustellen.

4.6 Nach Veranstaltungsschluss sind die in Anspruch genommenen Gebäudebereiche bzw. Inventarteile wieder in ordnungsgemäßen Zustand, entsprechend dem Übergabezustand zurückzugeben.

4.7 Reinigungskosten für die Beseitigung von Verschmutzungen, die über den gewöhnlichen Mietgebrauch hinausgehen, wird Events im Forum in Rechnung stellen, ebenso wie Schäden an Wänden, Böden bzw. Einrichtungsgegenständen.

4.8 Mitgebrachte Gegenstände (jeglicher Art) sind nach der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen, ansonsten ist Events im Forum dazu berechtigt, diese auf Kosten des *der Mieters*in zu beseitigen.

4.9 Werbemaßnahmen oder Ähnliches an Fensteranlagen und der Fassade sind untersagt.

4.10 Eine Unter- bzw. Weitervermietung der Mieträume ist nicht erlaubt.

4.11 Wird der Vermieter über den tatsächlichen Zweck der Veranstaltung (Veranstaltungsgrund) bei der Beauftragung nicht ausreichend informiert bzw. arglistig getäuscht, kann der Vertrag seitens des Vermieters einseitig und ohne Schadensersatzansprüche der *die Mieter*in beendet werden.

4.12 Die Regelungen des § 117 OWiG des Landes Baden-Württemberg (Unzulässiger Lärm) sind zu beachten.

5.         Rechte und Pflichten des Vermieters:

5.1 Der Vermieter übergibt die zu nutzenden Gebäudeteile in einem sauberen und ordentlichen Zustand.

5.2 Der Vermieter übernimmt keine Haftung für evtl. Personen- und Sachschäden.

6.         Weitere Festlegungen:

6.1 Für die Übernahme und Rückgabe der Veranstaltungsräume werden Abnahmezeitpunkte vereinbart, an denen sich der *die Mieter*in verpflichtet teilzunehmen.

6.2 Dem *der Mieter*in können für die Durchführung der Veranstaltung erforderliche Schlüssel ausgehändigt werden. Spätestens bei der Nachabnahme sind diese zurück zu geben. Bei Verlust der Schlüssel haftet der *die Mieter*in für den entstandenen Schaden.

6.3 Die Bedienung der technischen Anlagen/Einrichtungen obliegt grundsätzlich dem Vermieter. Er kann der *die Mieter*in in das Handling einzelner Anlagen/Einrichtungen einweisen. Sollten im Betrieb Probleme auftreten, der *die Mieter*in zunächst den vom Vermieter benannten Beauftragten hiervon in Kenntnis zu setzen, um den störungsfreien Betrieb wieder herzustellen.

7.         Datenschutzhinweis

Wir verwenden und übermitteln die personenbezogenen Daten zum Zwecke der Vertragserfüllung. Die Übermittlung an Dritte erfolgt lediglich im Rahmen der Vertragserfüllung nicht zu Werbezwecken.

8.         Schlussbestimmungen

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen. Anstelle einer unwirksamen Bestimmung tritt eine ihrem wirtschaftlichen Gehalt möglichst nahekommende wirksame Regelung. Gleiches gilt für etwaige Vertragslücken. Abweichungen und Nebenabreden müssen schriftlich festgehalten werden.

Als Gerichtsstand für Ansprüche aus dem Vertrag wird der Standort Sinsheim vereinbart.

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